FAQ


Ist eine osteopathische Behandlung meiner Beschwerden sinnvoll?

Individuelle Indikationen für Osteopathie reduzieren sich nicht ausschließlich auf den Bewegungsapparat und erfolgen nach einem persönlichen Gespräch oder nach ärztlicher Empfehlung.

 

Brauche ich einen ärztlichen Verordnungsschein?

Für osteopathische Behandlungen brauchen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein. 

Für physiotherapeutische Behandlungen brauchen Sie ebenfalls einen ärztlichen Verordnungsschein. Falls es sich um eine reine Präventivleistung handelt, kann Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung stattfinden.

 

Wie komme ich zu einer ärztlichen Verordnung?

Eine ärztliche Verordnung erhalten Sie beim niedergelassenen Allgemeinmediziner, bei Fachärzten oder gegebenenfalls auch im Spital.

 

Wie erfolgt die Verrechnung, bzw. gibt es die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung für osteopathische oder physiotherapeutische Behandlungen?

Ich bin Wahltherapeutin, das heißt es erfolgt keine direkte Kostenverrechnung mit der Krankenkasse. Sie erhalten spätestens nach Abschluss der Therapie von mir eine Honorarnote. Die Begleichung erfolgt bar oder per Banküberweisung. 

 

Osteopathische Behandlungen können mit vielen Zusatzversicherungen zum Teil oder ganz rückverrechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung und Krankenkasse, ob Kosten übernommen werden können. 

 

Für physiotherapeutische Behandlungen kann eine Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse beantragt werden (gemäß Tarifbestimmungen wird ein Teil der Kosten zurückerstattet). Bitte beachten Sie, dass eine Kostenrückerstattung nur mit einem rechtzeitig (vor der ersten Therapie) bewilligten Verordnungsschein erfolgen kann! 

 

Eine Kostenrückerstattung oder –übernahme durch Zusatzversicherungen ist in vielen Fällen möglich und abhängig von Ihrem Vertrag. Erkundigen Sie sich, ob und welche Kosten übernommen werden können.

 

Was passiert bei einer osteopathischen Behandlung? 

Einer ostepathischen Behandlung gehen immer ein ausführliches Gespräch (Anamnese), eine statische und dynamische Betrachtung des Körpers sowie eine sorgfältige manuelle und klinische Untersuchung voraus. Unter Einbeziehung div. Befunde (MRT, Röntgen, CT, OP-Berichte, Blutbild,...) kann eine osteopathische Diagnose erstellt und eine Behandlungshypothese formuliert werden. Therapieziele und persönliche Erwartungshaltungen, sowie Grenzen der Therapie werden besprochen. Anschließend werden unterschiedlichste osteopathische Behandlungstechniken nach Aufklärung und Absprache mit der Patientin/dem Patienten individuell dem Beschwerdebild und an die persönlichen Voraussetzungen der einzelnen Person angepasst. Nach der Therapie können Handlungsempfehlungen besprochen werden, es erfolgt eine Evaluation (auch vor der nächsten Behandlung). 

 

Wie oft muss ich zur Therapie kommen?

Die Dauer und die Anzahl der erforderlichen Behandlungen richten sich nach Art Ihrer Beschwerden und dem individuellem Heilungsverlauf.  

 

Was sind die Grenzen von osteopathischen oder physiotherapeutischen Behandlungen?

Die osteopathische Behandlung und die physiotherapeutische Begleitung haben natürliche Grenzen. Neben den persönlichen Grundvoraussetzungen wie Alter, Vorerkrankungen, Trainingszustand, Ernährungs- und Bewegungsverhalten, genetische Dispositionen, Alkohol-/Tabakkonsum, Medikamente, Drogenabusus, Schlafverhalten, Lebens- und Sozialhygiene, etc. – ist der Therapieerfolg auch abhängig von der Mitarbeit, Kooperation und Compliance der Patientin/des Patienten.

 

Wie läuft eine Stoßwellenbehandlung ab?

Die Therapeutin oder der Arzt führt eine ausführliche Anamnese durch und lokalisiert die Schmerzzone durch Tastbefund oder Stoßwellenortung und bespricht das Krankheitsbild mit Ihnen. Die Schmerzzone wird mit dem Therapiekopf umkreist, bei gleichzeitigem Einleiten der Stoßwellen. Es kann auf den zu behandelnden Bereich ein Hautgel aufgetragen werden, um die Stoßwellen ohne Energieverluste in den Körper einzuleiten. Die Behandlung dauert zwischen fünf und zwanzig Minuten, je nach Krankheitsbild. Durchschnittlich sind drei bis fünf Sitzungen im Wochenabstand erforderlich. Viele Patienten berichten bereits nach ein bis zwei Sitzungen, schmerzfrei zu sein oder deutlich verminderte Schmerzen zu verspüren. Wiedergewonnene Schmerz- oder Bewegungsfreiheit gibt ein Stück Lebensqualität zurück. 

 

Welche Beschwerden können mit Stoßwellen behandelt werden?

Indikationen z.B.: Achillodynie (Schmerzsyndrom der Achillessehne), Fasciitis plantaris,  Epicondylitis radialis/ulnaris (Tennis- oder Golferellbogen), Tibiakantensyndrom, Patellar Tendonitis, Tendinosis Calcarea (Kalkschulter), Chronische Nacken- Rücken- und Schulterschmerzen, Trochanter-Tendinopathie, Bursitis trochanterica, Muskelverkürzungen (z.B. Wade, Oberschenkel), uvm.

Die Stoßwellentherapie kann auch ergänzend zur Faszien- und Triggerpunkt-Therapie im Rahmen der Physiotherapie eingesetzt werden.